Förderung & Zuschüsse 18. April 2026 10 Min. Lesezeit

Badsanierung Förderung 2026 - Alle Zuschüsse & Programme im Überblick

Badsanierung Förderung 2026 - KfW-Antrag und barrierefreies Bad

Eine Badsanierung muss nicht allein aus eigener Tasche finanziert werden. 2026 stehen Ihnen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung, mit denen Sie bis zu 10.000 € oder mehr sparen können. Als erfahrener Hamburger Meisterbetrieb helfen wir Ihnen nicht nur bei der Sanierung, sondern auch bei der Beantragung aller relevanten Zuschüsse.

Übersicht: Alle Förderprogramme für Badsanierung 2026

FörderprogrammMax. ZuschussVoraussetzungAntragstellung
Pflegekasse § 40 SGB XI4.000 € pro PersonPflegegrad 1-5Vor Baubeginn bei Pflegekasse
KfW 455-B Barrierereduzierung6.250 €Altersgerechter UmbauVor Baubeginn bei KfW
KfW 159 KreditBis 50.000 €Altersgerechter UmbauVor Baubeginn über Hausbank
Steuerliche Absetzbarkeit1.200 €/JahrSelbstgenutztes WohneigentumMit Steuererklärung
Hamburger WohnraumförderungVariabelEinkommensgrenzenBei IFB Hamburg

1. Pflegekasse: Bis zu 4.000 € Zuschuss

Die Pflegekasse ist die wichtigste Förderquelle für barrierefreie Badsanierungen. Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 4.000 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei einem Ehepaar mit jeweils einem Pflegegrad sind das bis zu 8.000 €. Der Zuschuss muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse beantragt werden.

Förderfähige Maßnahmen der Pflegekasse

  • Bodengleiche Dusche (Umbau Badewanne zu Dusche)
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe
  • Unterfahrbarer Waschtisch
  • Erhöhtes WC oder Dusch-WC
  • Türverbreiterung für Rollstuhlzugang
  • Klappsitz in der Dusche

Wichtig: Der Antrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und stellen alle nötigen Unterlagen zusammen.

2. KfW-Förderung: Zuschuss und Kredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Programme für barrierefreie Badumbauten: Das Programm 455-B als Investitionszuschuss (bis zu 6.250 €) und das Programm 159 als zinsgünstigen Kredit (bis zu 50.000 €). Beide Programme können mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombiniert werden.

KfW 455-B: Investitionszuschuss

Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die Barrieren im Bad reduzieren. Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt - vor Baubeginn.

3. Steuerliche Absetzbarkeit

Auch ohne Pflegegrad können Sie sparen: Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar. Sie können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 € pro Jahr. Bei einer Badsanierung mit 10.000 € Arbeitskosten sparen Sie 1.200 € Steuern. Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt per Überweisung (nicht bar) und Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung.

4. Hamburger Förderprogramme

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten für Wohnraumanpassung. Diese Programme richten sich vor allem an Eigentümer mit geringerem Einkommen und können mit den bundesweiten Programmen kombiniert werden. Informieren Sie sich bei der IFB Hamburg über aktuelle Konditionen.

Förderprogramme kombinieren: So maximieren Sie Ihren Zuschuss

Das Beste: Die meisten Förderprogramme sind kombinierbar! Ein Rechenbeispiel für ein barrierefreies Bad in Hamburg:

PositionBetrag
Gesamtkosten Badsanierung15.000 €
Pflegekasse (1 Person)- 4.000 €
KfW 455-B (10 %)- 1.500 €
Steuerliche Absetzbarkeit- 1.200 €
Ihre tatsächlichen Kosten8.300 €

Durch die Kombination aller Förderprogramme konnten wir die Kosten für unsere Kunden im Durchschnitt um 35 % senken.

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Haufig gestellte Fragen: Förderung & Zuschüsse

Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden

2026 gibt es folgende Förderprogramme: Pflegekasse bis 4.000 € (bei Pflegegrad), KfW 455-B bis 6.250 € (barrierefreier Umbau), KfW 159 Kredit bis 50.000 €, steuerliche Absetzbarkeit bis 1.200 €/Jahr und Hamburger Wohnraumförderung über die IFB.

Ja, Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung sind kombinierbar. So können Sie bei einer barrierefreien Badsanierung bis zu 10.250 € Zuschuss erhalten (4.000 € Pflegekasse + 6.250 € KfW).

Für den Pflegekassen-Zuschuss ja (Pflegegrad 1-5). Die KfW-Förderung und die steuerliche Absetzbarkeit stehen allen offen - unabhängig vom Pflegegrad. Auch ohne Pflegegrad können Sie also bis zu 7.450 € sparen.

Alle Förderanträge müssen VOR Baubeginn gestellt werden. Bei der Pflegekasse und KfW ist dies zwingend - nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Wir helfen Ihnen bei der rechtzeitigen Antragstellung.

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen. Die KfW benötigt ca. 2-4 Wochen. Wir empfehlen, den Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu stellen.

Ja, wir unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung aller Förderprogramme. Wir erstellen die nötigen Kostenvoranschläge, füllen die Formulare mit Ihnen aus und stellen alle technischen Unterlagen zusammen.

Ja, wir bieten auch eine 0 %-Finanzierung bis 12 Monate an. Alternativ können Sie einen KfW-Kredit (Programm 159) mit günstigen Zinsen nutzen oder die Sanierung über Ihre Hausbank finanzieren.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Böden, unterfahrbarer Waschtisch, erhöhtes WC, Türverbreiterung und Klappsitz in der Dusche.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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