Eine Badsanierung muss nicht allein aus eigener Tasche finanziert werden. 2026 stehen Ihnen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung, mit denen Sie bis zu 10.000 € oder mehr sparen können. Als erfahrener Hamburger Meisterbetrieb helfen wir Ihnen nicht nur bei der Sanierung, sondern auch bei der Beantragung aller relevanten Zuschüsse.
Übersicht: Alle Förderprogramme für Badsanierung 2026
| Förderprogramm | Max. Zuschuss | Voraussetzung | Antragstellung |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse § 40 SGB XI | 4.000 € pro Person | Pflegegrad 1-5 | Vor Baubeginn bei Pflegekasse |
| KfW 455-B Barrierereduzierung | 6.250 € | Altersgerechter Umbau | Vor Baubeginn bei KfW |
| KfW 159 Kredit | Bis 50.000 € | Altersgerechter Umbau | Vor Baubeginn über Hausbank |
| Steuerliche Absetzbarkeit | 1.200 €/Jahr | Selbstgenutztes Wohneigentum | Mit Steuererklärung |
| Hamburger Wohnraumförderung | Variabel | Einkommensgrenzen | Bei IFB Hamburg |
1. Pflegekasse: Bis zu 4.000 € Zuschuss
Die Pflegekasse ist die wichtigste Förderquelle für barrierefreie Badsanierungen. Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 4.000 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei einem Ehepaar mit jeweils einem Pflegegrad sind das bis zu 8.000 €. Der Zuschuss muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse beantragt werden.
Förderfähige Maßnahmen der Pflegekasse
- Bodengleiche Dusche (Umbau Badewanne zu Dusche)
- Rutschfeste Bodenbeläge
- Haltegriffe und Stützklappgriffe
- Unterfahrbarer Waschtisch
- Erhöhtes WC oder Dusch-WC
- Türverbreiterung für Rollstuhlzugang
- Klappsitz in der Dusche
Wichtig: Der Antrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und stellen alle nötigen Unterlagen zusammen.
2. KfW-Förderung: Zuschuss und Kredit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Programme für barrierefreie Badumbauten: Das Programm 455-B als Investitionszuschuss (bis zu 6.250 €) und das Programm 159 als zinsgünstigen Kredit (bis zu 50.000 €). Beide Programme können mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombiniert werden.
KfW 455-B: Investitionszuschuss
Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die Barrieren im Bad reduzieren. Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt - vor Baubeginn.
3. Steuerliche Absetzbarkeit
Auch ohne Pflegegrad können Sie sparen: Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar. Sie können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 € pro Jahr. Bei einer Badsanierung mit 10.000 € Arbeitskosten sparen Sie 1.200 € Steuern. Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt per Überweisung (nicht bar) und Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung.
4. Hamburger Förderprogramme
Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten für Wohnraumanpassung. Diese Programme richten sich vor allem an Eigentümer mit geringerem Einkommen und können mit den bundesweiten Programmen kombiniert werden. Informieren Sie sich bei der IFB Hamburg über aktuelle Konditionen.
Förderprogramme kombinieren: So maximieren Sie Ihren Zuschuss
Das Beste: Die meisten Förderprogramme sind kombinierbar! Ein Rechenbeispiel für ein barrierefreies Bad in Hamburg:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten Badsanierung | 15.000 € |
| Pflegekasse (1 Person) | - 4.000 € |
| KfW 455-B (10 %) | - 1.500 € |
| Steuerliche Absetzbarkeit | - 1.200 € |
| Ihre tatsächlichen Kosten | 8.300 € |
Durch die Kombination aller Förderprogramme konnten wir die Kosten für unsere Kunden im Durchschnitt um 35 % senken.
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