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Badumbau mit Zuschuss der Pflegekasse: Förderung in Hamburg

Die Pflegekasse zahlt für den barrierefreien Badumbau bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad 1 bis 5 (§ 40 SGB XI, „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“). Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind es bis zu 16.720 € (max. 4 Personen). Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden; wir liefern Kostenvoranschlag und Maßnahmenbeschreibung. Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar (Stand 09/2026). Alternativen: KfW-Kredit 159 bis 50.000 € und Steuerbonus 20 % der Arbeitskosten.

Pflegekasse
4.180 € / Person
Mehrere Personen
bis 16.720 €
KfW 159
Kredit bis 50.000 €
Steuerbonus
20 %, max. 1.200 €/Jahr
Kosten im Badrechner berechnen
Förderungen für den Badumbau im ÜberblickPflegekasseAntragsweg in fünf SchrittenRechenbeispielKfW, Steuerbonus und IFB HamburgCheckliste für den AntragFAQ

Förderungen für den Badumbau im Überblick

Stand 09/2026. Beträge und Bedingungen ändern sich; vor dem Antrag prüfen wir den aktuellen Stand mit Ihnen.

Förderungen für den Badumbau im Überblick
FörderungBetragVoraussetzungStatus
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)4.180 € je Person, bis 16.720 € im HaushaltPflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginnbeantragbar
KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“––nicht beantragbar (Stand 09/2026)
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“Kredit bis 50.000 € je WohneinheitAntrag über die Hausbank vor Baubeginn, kein Pflegegrad nötigbeantragbar
Steuerbonus § 35a EStG20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro JahrRechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten, Überweisungjährlich in der Steuererklärung
IFB HamburgProgramme zum barrierefreien Umbau; Konditionen direkt bei der IFB erfragenWohnsitz in Hamburg, je nach Programm Eigentum oder Vermieterzustimmungje nach Programm

Pflegekassen-Zuschuss und Steuerbonus lassen sich kombinieren; der Steuerbonus gilt nur für den selbst gezahlten Anteil der Arbeitskosten.

Pflegekasse: 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Grundlage ist § 40 SGB XI. Gefördert werden Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen: bodengleiche Dusche statt Wanne, Haltegriffe, unterfahrbarer Waschtisch, erhöhtes WC, rutschhemmender Boden, breitere Tür. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person; bei bis zu 4 Anspruchsberechtigten im selben Haushalt bis zu 16.720 €.

Wie oft? Der Zuschuss gilt je Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Umbauten nötig werden, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Mehrere Einzelarbeiten, die zeitgleich nötig sind (Dusche, Griffe, WC), gelten dabei als eine Maßnahme und werden zusammen beantragt.

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Der Antrag geht an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse der Krankenkasse, bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung). Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen; nachträglich wird in der Regel nicht gefördert.

Antragsweg in fünf Schritten

  1. 1

    Pflegegrad klären

    Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause. Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Zuschuss.

  2. 2

    Kostenloses Aufmaß und Kostenvoranschlag

    Wir messen das Bad, planen barrierefrei nach DIN 18040-2 und erstellen einen Kostenvoranschlag mit Maßnahmenbeschreibung, den die Pflegekasse verlangt.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Formloser Antrag oder Formular der Kasse, dazu Kostenvoranschlag, ggf. Stellungnahme des Pflegedienstes oder Arztes. Bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters beilegen.

  4. 4

    Bewilligung abwarten, dann bauen

    Erst nach dem Bescheid beginnen wir. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen; wir halten den Termin so lange frei.

  5. 5

    Rechnung einreichen

    Nach der Abnahme reichen Sie unsere Rechnung ein; die Kasse zahlt den bewilligten Betrag aus. Lohnkosten weisen wir getrennt aus, damit Sie den Steuerbonus auf den Eigenanteil nutzen können.

Rechenbeispiel: barrierefreies Bad mit 6 m²

Komfort-Paket mit bodengleicher Dusche (enthalten), Haltegriffen, rutschhemmendem Boden, unterfahrbarem Waschtisch und Duschsitz; eine Person mit Pflegegrad 2. Gerechnet mit unserem Preiskatalog, inkl. 19 % MwSt.

Rechenbeispiel: barrierefreies Bad mit 6 m²
PositionBetrag
Komfort-Paket, 6 m² × 1.800 €/m²10.800 €
Haltegriffe & Stützklappgriffe400 €
Rutschfeste Bodenbeläge300 €
Unterfahrbarer Waschtisch800 €
Duschsitz / Klappsitz600 €
Kostenschätzung (Spanne)12.900 – 16.770 €
Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI)– 4.180 €
Eigenanteil8.720 – 12.590 €

Zusätzlich möglich: Steuerbonus 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) auf den Eigenanteil. Den Festpreis nennen wir nach dem kostenlosen Aufmaß.

KfW, Steuerbonus und IFB Hamburg

Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar (Stand 09/2026). Ob und wann der Investitionszuschuss neu aufgelegt wird, entscheidet der Bund; wir prüfen den Stand vor jedem Antrag.

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ finanziert Barrierereduzierung altersunabhängig und ohne Pflegegrad mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Beantragt wird er über Ihre Hausbank, vor Beginn der Arbeiten. Förderfähig sind unter anderem bodengleiche Duschen, Umbau von Wanne zu Dusche, Haltesysteme, breitere Türen und rutschhemmende Böden nach den technischen Mindestanforderungen der KfW.

Der Steuerbonus nach § 35a EStG erstattet 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer. Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohnkosten und Zahlung per Überweisung. Er gilt für alle Badsanierungen, nicht nur für barrierefreie.

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert den barrierefreien Umbau von Wohnraum in Hamburg mit eigenen Programmen. Beträge und Bedingungen ändern sich; wir nennen hier bewusst keine Zahlen und verweisen auf die Beratung der IFB. Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen für den Antrag zusammen.

Checkliste für den Antrag

  • Pflegegrad-Bescheid (oder Antrag auf Pflegegrad gestellt)
  • Kostenvoranschlag mit Maßnahmenbeschreibung (erstellen wir nach dem Aufmaß)
  • Antragsformular der Pflegekasse oder formloser Antrag mit Versichertennummer
  • Bei Mietwohnung: schriftliche Zustimmung des Vermieters
  • Optional: Stellungnahme von Pflegedienst, Arzt oder Wohnberatung
  • Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt: Angaben zu allen Personen
  • Nach Fertigstellung: Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten für Kasse und Steuererklärung

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  • Badrechner mit Zuschuss Eigenanteil nach Pflegegrad berechnen
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Häufige Fragen: Zuschuss und Förderung

Kurze Antworten mit den Zahlen aus unserem Preiskatalog

Bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad 1 bis 5 (§ 40 SGB XI). Leben bis zu 4 Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind es bis zu 16.720 €. Stand 09/2026.

Einmal je Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Umbauten nötig werden, kann ein neuer Zuschuss beantragt werden. Mehrere zeitgleich nötige Arbeiten im Bad gelten als eine Maßnahme.

Ja, mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 (altersunabhängig) und der Steuerbonus von 20 % der Arbeitskosten.

Ja. Die Pflegekasse fördert in der Regel nur Maßnahmen, die vor Beginn beantragt und bewilligt wurden. Wir starten erst nach dem Bescheid und halten den Termin frei.

Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar (Stand 09/2026). Alternativ gibt es den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bis 50.000 €, beantragt über die Hausbank vor Baubeginn.

Bodengleiche Dusche oder Umbau Wanne zu Dusche, Haltegriffe und Stützklappgriffe, erhöhtes WC, unterfahrbaren Waschtisch, rutschhemmenden Boden, Duschsitz, Türverbreiterung und Bedienelemente in erreichbarer Höhe. Reine Schönheitsreparaturen sind nicht förderfähig.

Ja. Nach dem kostenlosen Aufmaß erstellen wir Kostenvoranschlag und Maßnahmenbeschreibung, wie die Kasse sie verlangt, und weisen in der Rechnung die Lohnkosten für den Steuerbonus getrennt aus. Der Antrag selbst wird von der versicherten Person oder ihrer Vertretung unterschrieben.

Im Rechenbeispiel (6 m², Komfort-Paket, barrierefreie Extras) liegt die Schätzung bei 12.900 – 16.770 € inkl. MwSt.; nach Abzug von 4.180 € Pflegekassen-Zuschuss bleiben 8.720 – 12.590 € Eigenanteil. Festpreis nach Aufmaß.

Festpreis nach kostenlosem Aufmaß

Wir kommen vorbei, messen Ihr Bad und nennen einen Preis, der gilt. Beratung und Aufmaß kosten nichts.

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