Heizungsförderung in Hamburg – Alle Zuschüsse im Überblick

Heizungsförderung in Hamburg – Alle Zuschüsse im Überblick

Heizungsförderung in Hamburg: BEG-Förderung, KfW-Kredit, Hamburger Förderprogramme. Bis zu 70 % Zuschuss. Wir helfen bei der Antragstellung!

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Förderprogramme für den Heizungstausch

Für den Heizungstausch stehen in Hamburg verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die Kombination mehrerer Programme kann die Eigenkosten erheblich senken. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Förderungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

BEG-Förderung (Bundesförderung)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Förderprogramm für den Heizungstausch.

Grundförderung: 30 % für alle Wärmepumpen und Biomasseheizungen
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bei Austausch einer fossilen Heizung vor 2028
Einkommensbonus: +30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus: +5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Maximaler Zuschuss: 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €)

KfW-Ergänzungskredit

Zusätzlich zur BEG-Förderung bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit (Programm 358/359) für den Heizungstausch. Der Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss. Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 Euro erhalten besonders günstige Konditionen.

Hamburger Förderprogramme

Die Stadt Hamburg bietet ergänzende Förderprogramme für energetische Sanierung. Das Programm 'Hamburger Energiepass' und die IFB Hamburg (Investitions- und Förderbank) bieten zusätzliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Hamburger Immobilienbesitzer.

Alle genannten Preise sind Richtwerte inkl. 19 % MwSt. Den verbindlichen Festpreis für Ihr Bad nennen wir nach dem kostenlosen Aufmaß vor Ort.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Heizungsförderung Hamburg

BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Bis zu 70% Zuschuss für den Heizungstausch. Zusammensetzung: 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus (bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr).

Eigentümer von Wohngebäuden (selbstgenutzt oder vermietet), Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt werden.

Gefördert werden: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser), Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel), Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und Anschluss an Wärmenetze. Nicht gefördert: Reine Gas- oder Ölheizungen.

Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei 70% Förderquote sind das bis zu 21.000 € Zuschuss. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich die Grenze. Wir helfen Ihnen, die maximale Förderung zu erhalten.

1. Energieberater beauftragen (dena-zertifiziert). 2. Angebot vom Handwerker einholen. 3. Antrag bei der KfW stellen (online). 4. Bewilligung abwarten. 5. Maßnahme durchführen. 6. Verwendungsnachweis einreichen. 7. Zuschuss erhalten. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

Ja, wenn im Rahmen der Badsanierung auch die Heizung erneuert wird (z.B. Fußbodenheizung + neue Wärmepumpe), können Sie die Heizungsförderung nutzen. Die Badsanierung selbst wird nicht gefördert, aber die Heizungskomponenten.

Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20% gibt es für den Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung (Gas, Öl) gegen eine klimafreundliche Alternative. Bedingung: Die alte Heizung muss noch funktionsfähig sein und mindestens 20 Jahre alt sein.

Ja, für die BEG-Förderung ist ein dena-zertifizierter Energieberater erforderlich. Er erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bestätigt die technische Eignung der Maßnahme. Kosten: ca. 300–500 €, davon werden 80% gefördert.

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