Wenn der Balkon plötzlich gesperrt wird, ist das ärgerlich – besonders im Sommer. Aber eine Sperrung hat immer einen Grund: Sicherheitsmängel, anstehende Sanierung oder behördliche Anordnung. Wir erklären, was Sie jetzt tun können, welche Rechte Sie haben und wie Sie schnell wieder Ihren Balkon nutzen können.
Warum wird ein Balkon gesperrt?
Die häufigsten Gründe für eine Balkonsperrung:
| Grund | Wer sperrt? | Dauer |
|---|---|---|
| Einsturzgefahr/Statische Mängel | Vermieter/Bauamt | Bis Sanierung abgeschlossen |
| Geplante Sanierung | Vermieter | Während der Arbeiten (Tage-Wochen) |
| Geländer-Mängel | Vermieter | Bis Reparatur abgeschlossen |
| Behördliche Anordnung | Bauamt | Bis Freigabe durch Behörde |
| Versicherungsfall | Versicherung/Vermieter | Bis Gutachten abgeschlossen |
Ihre Rechte als Mieter
Wenn Ihr Balkon gesperrt ist, haben Sie als Mieter bestimmte Rechte:
Mietminderung: Sie können die Miete mindern, wenn der Balkon nicht nutzbar ist. Die Höhe hängt von der Balkongröße und der Jahreszeit ab.
| Situation | Mietminderung | Grundlage |
|---|---|---|
| Balkon komplett gesperrt (Sommer) | 5-15% | Gerichtsentscheidungen |
| Balkon komplett gesperrt (Winter) | 2-5% | Geringere Nutzung |
| Balkon teilweise nutzbar | 2-5% | Eingeschränkte Nutzung |
| Sperrung wegen Sanierung | 5-10% | Vorübergehend |
Kündigen Sie die Mietminderung schriftlich an und dokumentieren Sie die Sperrung mit Fotos und dem Datum.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss bei einer Balkonsperrung:
- Sie über den Grund und die voraussichtliche Dauer informieren
- Die Sanierung zeitnah veranlassen
- Für sichere Absperrung sorgen
- Mietminderung akzeptieren (wenn berechtigt)
- Bei längerer Sperrung: Alternative anbieten (z.B. Garten)
Der Vermieter darf die Sanierung nicht endlos hinauszögern! Wenn er nicht handelt, können Sie ihn zur Mängelbeseitigung auffordern.
Was Sie jetzt tun sollten
Schritt für Schritt zur Lösung:
- 1. Grund der Sperrung erfragen (schriftlich)
- 2. Voraussichtliche Dauer erfragen
- 3. Sperrung dokumentieren (Fotos, Datum)
- 4. Mietminderung schriftlich ankündigen
- 5. Frist für Sanierung setzen (2-4 Wochen)
- 6. Bei Untätigkeit: Mieterverein oder Anwalt einschalten
Wie Sie die Sanierung beschleunigen können
Manchmal dauert es dem Vermieter zu lange. So können Sie Druck machen:
- Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung
- Mietminderung ankündigen und durchführen
- Mieterverein einschalten
- Bauamt informieren (bei Sicherheitsmängeln)
- Anwalt beauftragen (letzter Schritt)
Bleiben Sie sachlich und dokumentieren Sie alles schriftlich. Das hilft, wenn es zum Streit kommt.
Kann ich die Sanierung selbst beauftragen?
In bestimmten Fällen ja – aber Vorsicht:
Ersatzvornahme: Wenn der Vermieter trotz Fristsetzung nicht handelt, können Sie die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.
Voraussetzungen:
- Schriftliche Mängelanzeige erfolgt
- Angemessene Frist gesetzt (mind. 2 Wochen)
- Frist fruchtlos verstrichen
- Vermieter in Verzug
Holen Sie vorher rechtliche Beratung! Eine fehlerhafte Ersatzvornahme kann teuer werden.
Häufig gestellte Fragen
Balkon schnell wieder nutzbar machen
Ihr Balkon ist gesperrt und der Vermieter handelt nicht? Wir erstellen ein unverbindliches Angebot, das Sie Ihrem Vermieter vorlegen können.