Balkonsanierung
Hamburg

Balkon gesperrt – Was tun?

Ihr Balkon wurde gesperrt? Das sind Ihre Rechte als Mieter und so bekommen Sie ihn schnell zurück.

Wenn der Balkon plötzlich gesperrt wird, ist das ärgerlich – besonders im Sommer. Aber eine Sperrung hat immer einen Grund: Sicherheitsmängel, anstehende Sanierung oder behördliche Anordnung. Wir erklären, was Sie jetzt tun können, welche Rechte Sie haben und wie Sie schnell wieder Ihren Balkon nutzen können.

Warum wird ein Balkon gesperrt?

Die häufigsten Gründe für eine Balkonsperrung:

GrundWer sperrt?Dauer
Einsturzgefahr/Statische MängelVermieter/BauamtBis Sanierung abgeschlossen
Geplante SanierungVermieterWährend der Arbeiten (Tage-Wochen)
Geländer-MängelVermieterBis Reparatur abgeschlossen
Behördliche AnordnungBauamtBis Freigabe durch Behörde
VersicherungsfallVersicherung/VermieterBis Gutachten abgeschlossen

Ihre Rechte als Mieter

Wenn Ihr Balkon gesperrt ist, haben Sie als Mieter bestimmte Rechte:

Mietminderung: Sie können die Miete mindern, wenn der Balkon nicht nutzbar ist. Die Höhe hängt von der Balkongröße und der Jahreszeit ab.

SituationMietminderungGrundlage
Balkon komplett gesperrt (Sommer)5-15%Gerichtsentscheidungen
Balkon komplett gesperrt (Winter)2-5%Geringere Nutzung
Balkon teilweise nutzbar2-5%Eingeschränkte Nutzung
Sperrung wegen Sanierung5-10%Vorübergehend

Kündigen Sie die Mietminderung schriftlich an und dokumentieren Sie die Sperrung mit Fotos und dem Datum.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss bei einer Balkonsperrung:

  • Sie über den Grund und die voraussichtliche Dauer informieren
  • Die Sanierung zeitnah veranlassen
  • Für sichere Absperrung sorgen
  • Mietminderung akzeptieren (wenn berechtigt)
  • Bei längerer Sperrung: Alternative anbieten (z.B. Garten)

Der Vermieter darf die Sanierung nicht endlos hinauszögern! Wenn er nicht handelt, können Sie ihn zur Mängelbeseitigung auffordern.

Was Sie jetzt tun sollten

Schritt für Schritt zur Lösung:

  • 1. Grund der Sperrung erfragen (schriftlich)
  • 2. Voraussichtliche Dauer erfragen
  • 3. Sperrung dokumentieren (Fotos, Datum)
  • 4. Mietminderung schriftlich ankündigen
  • 5. Frist für Sanierung setzen (2-4 Wochen)
  • 6. Bei Untätigkeit: Mieterverein oder Anwalt einschalten

Wie Sie die Sanierung beschleunigen können

Manchmal dauert es dem Vermieter zu lange. So können Sie Druck machen:

  • Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung
  • Mietminderung ankündigen und durchführen
  • Mieterverein einschalten
  • Bauamt informieren (bei Sicherheitsmängeln)
  • Anwalt beauftragen (letzter Schritt)

Bleiben Sie sachlich und dokumentieren Sie alles schriftlich. Das hilft, wenn es zum Streit kommt.

Kann ich die Sanierung selbst beauftragen?

In bestimmten Fällen ja – aber Vorsicht:

Ersatzvornahme: Wenn der Vermieter trotz Fristsetzung nicht handelt, können Sie die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Mängelanzeige erfolgt
  • Angemessene Frist gesetzt (mind. 2 Wochen)
  • Frist fruchtlos verstrichen
  • Vermieter in Verzug

Holen Sie vorher rechtliche Beratung! Eine fehlerhafte Ersatzvornahme kann teuer werden.

Häufig gestellte Fragen

Balkon schnell wieder nutzbar machen

Ihr Balkon ist gesperrt und der Vermieter handelt nicht? Wir erstellen ein unverbindliches Angebot, das Sie Ihrem Vermieter vorlegen können.