Balkonsanierung
Hamburg

Balkonsanierung steuerlich absetzbar – So geht's

Handwerkerbonus, Werbungskosten, Betriebsausgaben: Alle Möglichkeiten, bei der Balkonsanierung Steuern zu sparen.

Die gute Nachricht: Sie können einen Teil Ihrer Balkonsanierung von der Steuer absetzen. Je nachdem, ob Sie selbst in der Wohnung wohnen oder vermieten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum herausholen – mit konkreten Beispielrechnungen.

Steuerliche Absetzbarkeit im Überblick

Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:

SituationAbsetzbar alsMaximale Ersparnis
Selbstgenutzte WohnungHandwerkerleistungen §35a20% der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr
Vermietete WohnungWerbungskosten100% der Kosten (Instandhaltung)
BetriebsgebäudeBetriebsausgaben100% der Kosten
DenkmalgeschütztSonderabschreibungBis zu 9% pro Jahr über 12 Jahre

Handwerkerbonus für Selbstnutzer (§35a EStG)

Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung wohnen, können Sie den Handwerkerbonus nutzen:

So funktioniert's: Sie können 20% der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Maximum: 1.200 € pro Jahr.

Beispielrechnung:

PositionBetragAbsetzbar
Gesamtkosten Balkonsanierung3.500 €-
davon Materialkosten1.200 €0 €
davon Arbeitskosten2.300 €2.300 €
Steuerersparnis (20%)-460 €

Achten Sie darauf, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Nur so können Sie den Handwerkerbonus nutzen.

Voraussetzungen für den Handwerkerbonus

Damit das Finanzamt den Abzug akzeptiert, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Arbeiten finden in Ihrer selbstgenutzten Wohnung/Haus statt
  • Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!)
  • Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
  • Keine Kombination mit anderen Förderungen (z.B. KfW)
  • Handwerker ist ein angemeldetes Unternehmen

Barzahlung ist tabu! Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

Vermietete Wohnung: 100% absetzbar

Als Vermieter können Sie die kompletten Kosten als Werbungskosten absetzen:

Instandhaltung: Reparaturen und Sanierungen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sind sofort und vollständig absetzbar.

Modernisierung: Wenn die Sanierung den Wohnwert erhöht (z.B. neuer, hochwertigerer Belag), müssen die Kosten über 50 Jahre abgeschrieben werden.

Beispiel: Eine Balkonsanierung für 4.000 € bei einem Steuersatz von 35% spart Ihnen 1.400 € Steuern – sofort im Jahr der Zahlung.

Steuerspar-Tipps für die Balkonsanierung

Mit diesen Tipps holen Sie das Maximum heraus:

  • Verteilen Sie größere Sanierungen auf zwei Jahre, um den Handwerkerbonus zweimal zu nutzen
  • Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen
  • Kombinieren Sie die Balkonsanierung mit anderen Handwerkerarbeiten im selben Jahr
  • Bei vermieteten Objekten: Prüfen Sie, ob Instandhaltung oder Modernisierung günstiger ist
  • Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf

Tipp für Vermieter: Wenn Sie kurz vor dem Jahresende sanieren, können Sie die Kosten ins günstigere Steuerjahr verschieben.

Sonderfall: Denkmalgeschützte Gebäude

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es besondere Abschreibungsmöglichkeiten:

Selbstnutzer: 9% der Sanierungskosten pro Jahr über 10 Jahre = 90% absetzbar

Vermieter: 9% pro Jahr über 8 Jahre + 7% über 4 Jahre = 100% absetzbar

Voraussetzung: Die Maßnahme muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr bescheinigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Rechnung für's Finanzamt

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