Die gute Nachricht: Sie können einen Teil Ihrer Balkonsanierung von der Steuer absetzen. Je nachdem, ob Sie selbst in der Wohnung wohnen oder vermieten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum herausholen – mit konkreten Beispielrechnungen.
Steuerliche Absetzbarkeit im Überblick
Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:
| Situation | Absetzbar als | Maximale Ersparnis |
|---|---|---|
| Selbstgenutzte Wohnung | Handwerkerleistungen §35a | 20% der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr |
| Vermietete Wohnung | Werbungskosten | 100% der Kosten (Instandhaltung) |
| Betriebsgebäude | Betriebsausgaben | 100% der Kosten |
| Denkmalgeschützt | Sonderabschreibung | Bis zu 9% pro Jahr über 12 Jahre |
Handwerkerbonus für Selbstnutzer (§35a EStG)
Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung wohnen, können Sie den Handwerkerbonus nutzen:
So funktioniert's: Sie können 20% der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Maximum: 1.200 € pro Jahr.
Beispielrechnung:
| Position | Betrag | Absetzbar |
|---|---|---|
| Gesamtkosten Balkonsanierung | 3.500 € | - |
| davon Materialkosten | 1.200 € | 0 € |
| davon Arbeitskosten | 2.300 € | 2.300 € |
| Steuerersparnis (20%) | - | 460 € |
Achten Sie darauf, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Nur so können Sie den Handwerkerbonus nutzen.
Voraussetzungen für den Handwerkerbonus
Damit das Finanzamt den Abzug akzeptiert, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Arbeiten finden in Ihrer selbstgenutzten Wohnung/Haus statt
- Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!)
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
- Keine Kombination mit anderen Förderungen (z.B. KfW)
- Handwerker ist ein angemeldetes Unternehmen
Barzahlung ist tabu! Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf.
Vermietete Wohnung: 100% absetzbar
Als Vermieter können Sie die kompletten Kosten als Werbungskosten absetzen:
Instandhaltung: Reparaturen und Sanierungen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sind sofort und vollständig absetzbar.
Modernisierung: Wenn die Sanierung den Wohnwert erhöht (z.B. neuer, hochwertigerer Belag), müssen die Kosten über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Beispiel: Eine Balkonsanierung für 4.000 € bei einem Steuersatz von 35% spart Ihnen 1.400 € Steuern – sofort im Jahr der Zahlung.
Steuerspar-Tipps für die Balkonsanierung
Mit diesen Tipps holen Sie das Maximum heraus:
- Verteilen Sie größere Sanierungen auf zwei Jahre, um den Handwerkerbonus zweimal zu nutzen
- Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen
- Kombinieren Sie die Balkonsanierung mit anderen Handwerkerarbeiten im selben Jahr
- Bei vermieteten Objekten: Prüfen Sie, ob Instandhaltung oder Modernisierung günstiger ist
- Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf
Tipp für Vermieter: Wenn Sie kurz vor dem Jahresende sanieren, können Sie die Kosten ins günstigere Steuerjahr verschieben.
Sonderfall: Denkmalgeschützte Gebäude
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es besondere Abschreibungsmöglichkeiten:
Selbstnutzer: 9% der Sanierungskosten pro Jahr über 10 Jahre = 90% absetzbar
Vermieter: 9% pro Jahr über 8 Jahre + 7% über 4 Jahre = 100% absetzbar
Voraussetzung: Die Maßnahme muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr bescheinigt werden.
Häufig gestellte Fragen
Rechnung für's Finanzamt
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