Balkonsanierung
Hamburg

Mietminderung bei nicht nutzbarem Balkon

Undicht, gesperrt oder unbenutzbar: So viel Mietminderung steht Ihnen zu – mit Urteilen und Musterschreiben.

Wenn Ihr Balkon nicht nutzbar ist, haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung. Aber wie viel genau? Das hängt von der Art des Mangels und der Bedeutung des Balkons für Ihre Wohnung ab. Wir zeigen Ihnen, welche Minderungsquoten Gerichte in der Vergangenheit anerkannt haben und wie Sie richtig vorgehen.

Mietminderungsquoten im Überblick

Diese Minderungsquoten wurden von Gerichten anerkannt:

MangelMinderungGerichtsurteil
Balkon komplett nicht nutzbar5-15%AG Hamburg, 49 C 2/89
Balkon undicht, Wassereintritt5-10%LG Berlin, 63 S 341/08
Geländer defekt/unsicher10-20%AG Köln, 201 C 546/97
Balkon gesperrt wegen Sanierung10-15%AG München, 461 C 19779/13
Lärm/Schmutz durch Sanierung20-30%LG Hamburg, 307 S 130/93
Balkon fehlt komplett (zugesagt)10-15%AG Neuss, 36 C 2582/00

Diese Quoten sind Richtwerte! Jeder Fall ist individuell. Die tatsächliche Minderung hängt von der Größe des Balkons, seiner Bedeutung für die Wohnung und dem konkreten Mangel ab.

Voraussetzungen für die Mietminderung

Damit Sie die Miete mindern dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein erheblicher Mangel vor (nicht nur Bagatelle)
  • Der Mangel war bei Vertragsschluss nicht bekannt
  • Sie haben den Mangel dem Vermieter gemeldet (Mängelanzeige)
  • Der Vermieter hatte angemessene Zeit zur Behebung
  • Sie haben den Mangel nicht selbst verursacht

Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel vorliegt. Sie müssen sie nicht beantragen – aber Sie müssen den Mangel melden!

So gehen Sie richtig vor

Schritt-für-Schritt zur Mietminderung:

  • 1. Mangel dokumentieren: Fotos, Videos, Datum notieren
  • 2. Mängelanzeige schreiben: Schriftlich, per Einschreiben
  • 3. Frist setzen: Angemessene Frist zur Behebung (z.B. 14 Tage)
  • 4. Minderung ankündigen: Nach Fristablauf Minderung ankündigen
  • 5. Miete kürzen: Ab dem Monat nach Fristablauf
  • 6. Dokumentation aufbewahren: Alle Schreiben und Belege aufheben

Mindern Sie nie eigenmächtig ohne Mängelanzeige! Das kann zur fristlosen Kündigung führen.

So berechnen Sie die Minderung

Die Minderung bezieht sich auf die Bruttomiete (inkl. Nebenkosten):

Beispielrechnung:

PositionBetragBerechnung
Kaltmiete800 €-
Nebenkosten200 €-
Bruttomiete1.000 €Basis für Minderung
Minderung 10%100 €1.000 € × 10%
Zu zahlende Miete900 €1.000 € - 100 €

Musterschreiben: Mängelanzeige mit Minderungsankündigung

Verwenden Sie dieses Muster für Ihre Mängelanzeige:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]

An: [Vermieter/Hausverwaltung]
[Adresse]

Betreff: Mängelanzeige – Balkon nicht nutzbar

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich folgenden Mangel an meiner Mietwohnung [Adresse] an:

[Beschreibung des Mangels, z.B.: Der Balkon ist aufgrund von Undichtigkeit nicht nutzbar. Bei Regen dringt Wasser ein und sammelt sich auf dem Boden. Eine Nutzung ist nicht möglich.]

Ich fordere Sie auf, den Mangel bis zum [Datum + 14 Tage] zu beheben.

Sollte der Mangel bis dahin nicht behoben sein, werde ich die Miete ab dem [Folgemonat] um [X]% mindern.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Risiken bei der Mietminderung

Vorsicht bei diesen Fallstricken:

  • Zu hohe Minderung: Wenn Sie zu viel mindern, kann der Vermieter kündigen
  • Keine Mängelanzeige: Ohne Mängelanzeige keine Minderung
  • Selbst verursachter Mangel: Keine Minderung, wenn Sie schuld sind
  • Kenntnis bei Einzug: Keine Minderung, wenn Sie den Mangel kannten

Im Zweifel lieber etwas weniger mindern und sich rechtlich beraten lassen. Eine zu hohe Minderung kann zur Kündigung führen!

Häufig gestellte Fragen

Wir dokumentieren für Sie

Wir erstellen fachgerechte Dokumentationen von Balkonschäden – ideal als Nachweis für Ihre Mängelanzeige oder für den Vermieter als Grundlage für die Sanierung.