Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass sie für ihre Balkonsanierung Förderungen bekommen können. Ob KfW-Kredit, BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus – wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie 2026 bares Geld sparen können. In Hamburg gibt es zusätzlich regionale Förderprogramme, die sich lohnen.
Förderungen im Überblick: Was gibt es 2026?
Für Balkonsanierungen stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
| Förderprogramm | Art der Förderung | Maximale Höhe |
|---|---|---|
| KfW 261/262 (BEG) | Kredit + Tilgungszuschuss | Bis 150.000 € Kredit, 5-25% Zuschuss |
| KfW 430 (Einzelmaßnahmen) | Zuschuss | Bis 10.000 € (20%) |
| BAFA Einzelmaßnahmen | Zuschuss | 15-20% der Kosten |
| Steuerbonus §35a EStG | Steuerermäßigung | 20% der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr |
| IFB Hamburg | Zuschuss/Kredit | Variabel, projektabhängig |
KfW-Förderung: Wann ist sie möglich?
Die KfW fördert Balkonsanierungen, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung sind. Das klingt kompliziert, ist aber oft erfüllbar:
Wärmebrücken beseitigen: Wenn Ihr Balkon eine Wärmebrücke darstellt (kalte Stelle an der Fassade), kann die Sanierung gefördert werden. Das ist bei vielen Altbauten der Fall.
Dämmung der Balkonplatte: Wird die Unterseite des Balkons gedämmt, verbessert das die Energieeffizienz und ist förderfähig.
Thermische Trennung: Bei einer Komplettsanierung mit thermischer Trennung (Isokorb) sind Förderungen bis 25% möglich.
Wichtig: Die Förderung muss VOR Beginn der Arbeiten beantragt werden! Ein Energieberater muss die Maßnahme bestätigen.
Steuerbonus: Die einfachste Förderung
Der Steuerbonus nach §35a EStG ist die unkomplizierteste Förderung – und fast jeder kann sie nutzen:
So funktioniert's: Sie können 20% der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) von der Steuer absetzen. Maximum: 1.200 € pro Jahr.
Beispiel: Ihre Balkonsanierung kostet 2.500 € (davon 1.800 € Arbeitskosten). Sie bekommen 360 € (20% von 1.800 €) vom Finanzamt zurück.
Voraussetzungen:
- Die Arbeiten müssen in Ihrer selbstgenutzten Wohnung/Haus stattfinden
- Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!)
- Rechnung mit ausgewiesener Arbeitsleistung
- Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich
Verteilen Sie größere Sanierungen auf zwei Jahre, um den Steuerbonus zweimal zu nutzen!
Regionale Förderung in Hamburg
Hamburg bietet über die IFB (Hamburgische Investitions- und Förderbank) zusätzliche Programme:
Modernisierungsförderung: Für Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Zinsgünstige Darlehen und teilweise Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen.
Energetische Sanierung: Wenn die Balkonsanierung Teil einer Gesamtsanierung ist, können Sie von den Hamburger Klimaschutzprogrammen profitieren.
Barrierefreier Umbau: Wird der Balkon barrierefrei gestaltet (z.B. schwellenloser Zugang), gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.
Kontakt: IFB Hamburg, Tel. 040 / 248 46-0, www.ifbhh.de
So beantragen Sie die Förderung richtig
Der häufigste Fehler: Die Förderung wird zu spät beantragt. Beachten Sie diese Reihenfolge:
- 1. Angebote einholen und Maßnahme planen
- 2. Bei KfW/BAFA: Energieberater hinzuziehen
- 3. Förderantrag stellen und Zusage abwarten
- 4. Erst DANN den Auftrag erteilen
- 5. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis einreichen
Beginnen Sie die Arbeiten erst nach der Förderzusage! Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Welche Förderungen kann man kombinieren?
Nicht alle Förderungen lassen sich kombinieren:
Möglich: KfW-Kredit + regionale Förderung (IFB Hamburg)
Nicht möglich: KfW-Zuschuss + Steuerbonus für dieselbe Maßnahme
Tipp: Prüfen Sie, welche Kombination für Sie am günstigsten ist. Bei kleineren Sanierungen ist oft der Steuerbonus einfacher und ausreichend. Bei größeren Projekten lohnt sich der Aufwand für KfW-Förderung.
Häufig gestellte Fragen
Förderberatung inklusive
Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermöglichkeiten für Ihre Balkonsanierung. Rufen Sie uns an – wir prüfen, welche Programme für Sie in Frage kommen.